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Die Beitragszahlung zu einem VL-Sparvertrag endet 72 Monate (6 Jahre) nach Eingang des ersten Beitrages. Danach läuft der Vertrag noch beitragsfrei bis zum 31.12. des lfd. Jahres.
Wenn Sie nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer weiterhin vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, muss ein Anschlussvertrag eingerichtet werden.
Über das Ende der Beitragszahlung werden Sie i.d.R. von Ihrer Depot-Bank informiert.
G.g.f. sollten Sie bei der Einrichtung des Anschlussvertrages prüfen, ob der Wechsel in einen anderen Investmentfonds sinnvoll ist.
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung des Anschlussvertrages!
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