Staatliche Förderung nutzen

Am Kapitalmarkt partizipieren

Wünsche erfüllen

Sparen mit Zulage vom Staat!

Das Vermögensbildungsgesetz

Das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) gibt es bereits seit dem Jahr 1965.

Viele Jahre führte dieses Gesetz, also die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen, ein 'Schattendasein', da nur Geringverdiener in den Genuss der staatlichen Sparzulage kommen konnten.

Durch die letzte Gesetzesänderung im Dezember 2023 wurde das Ziel dieser staatlichen Sparförderung, die Vermögensbildung für Arbeitnehmer, auch für Besserverdienende wieder attraktiv.

Nutzen Sie dieses Geldgeschenk!

Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Fonds

Besonders attraktiv ist die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in geeignete Investmentfonds. Das sind die Vorteile:

  • Besonders hohe staatliche Sparförderung: 20% Sparzulage pro Jahr.
  • Hohe Renditechancen durch Beteiligung an den weltweiten Kapitalmärkten.
  • Bereits nach 7 Jahren steht das angesparte Kapital zur freien Verfügung.
  • Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der Vermögensbildung durch einen Arbeitgeberanteil (Zuschuss zum Sparbeitrag).